Strafrecht

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Wir beraten und vertreten Sie kompetent und engagiert:

– Verteidigungen im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren;

– Durchsuchung / Verhaftung / Vernehmung;

– Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität;

– Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Raub;

– Betäubungsmittelstrafsachen;

– Jugendstrafsachen;

– Sexualstrafsachen;

– Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten  (z. B. Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Drogen oder Trunkenheit im Verkehr).

und allen anderen strafrechtlichen Sachverhalten.

Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder eine Anklage vom Gericht erhalten? Oder Sie sind Unternehmer und möchten strafrechtliche Risiken vermeiden? Für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren steht ihnen Rechtsanwalt Engelmann gerne zur Verfügung. Notruf bei Verhaftung und Durchsuchung: Tel. 0173 3262163

BGH: Bevorstehende Durchsuchung und Festhalten begründet Notwehrlage des zu Unrecht eines Diebstahls Beschuldigten

Notwehrrecht besteht auch für bevorstehende Angriffe

Notwehrrecht besteht auch für bevorstehende Angriffe

Sieht sich eine zu Unrecht eines Diebstahls verdächtigte Person einer Durchsuchung und ein Festhalten durch mehrere Personen konfrontiert, so besteht eine Notwehrlage für die Person. Das Notwehrrecht gemäß § 32 StGB besteht auch bei einem bevorstehenden Angriff. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern bei Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille

Freispruch von Trunkenheitsfahrt trotz höheren Promillewerts muss begründet werden

Fährt ein Radfahrer mit einer Blut­alkohol­konzentration von 1,6 Promille, so ist er als absolut fahruntüchtig anzusehen. Wird er trotz höheren Promillewertes vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt freigesprochen, so muss der Tatrichter dies mit eingehender Darstellung und Würdigung wissenschaftlicher Erkenntnisse begründen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Welche rechtlichen Folgen hat eine Ohrfeige?

Manche Menschen neigen dazu eine Auseinandersetzung mit einer Ohrfeige zu beenden. Doch was für rechtliche Folgen hat dies? Welche Rechte stehen demjenigen zu, der geohrfeigt wurde?

Welche rechtlichen Folgen hat eine Ohrfeige?

Eine Ohrfeige stellt zunächst einmal eine Körperverletzung dar und ist daher nach § 223 StGB strafbar. Dies musste zum Beispiel Beate Klarsfeld erfahren, als sie am 7. November 1968 den damaligen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger eine Ohrfeige verpasste und deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurde (Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 07.11.1968, Az. 380 Ds 161/68).

Der Täter muss beim beendeten untauglichen Versuch eine konkrete Rücktrittsleistung erbringen

Der Täter muss beim beendeten untauglichen Versuch eine konkrete Rücktrittsleistung erbringen, die – jedenfalls aus seiner subjektiven Sicht – geeignet ist, die Vollendung der Tat mit hinreichender Sicherheit abzuwenden. Zum ernstlichen Bemühen im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB gehört dabei mindestens, dass der Täter eine nach außen hin erkennbare Handlungsreihe in Gang gesetzt hat, die eine Vollendung des Delikts verhindern soll.

Rechtliche Probleme erfordern viel Zeit und kosten Kraft und Nerven. In derartigen Situationen ist die Unterstützung durch einen Experten unerlässlich, der Ihnen mit fachlicher Expertise und konstruktiven Ratschlägen zur Seite steht.
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