Erbe muss zu Unrecht an Erblasser gezahlte Beihilfen zurückzahlen
Alleinerbe rückt in Rechtsstellung des Erblassers ein
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass an einen Erblasser gezahlte Beihilfen in Höhe von rund 70.000 Euro, die durch arglistige Täuschung erwirkt wurden, vom Erben rechtmäßig zurück verlangt werden können.
Im zugrunde liegenden Fall wandte sich der Kläger – ein in der Städteregion Aachen lebender Polizist – gegen die Rückforderung von Beihilfen, die in den Jahren 2008 bis 2010 zu Unrecht an seinen Vater wegen stationärer Krankenhausaufenthalte gezahlt wurden. Der Vater verstarb zwischenzeitlich. Der Kläger wurde im April 2017 wegen Betrugs vom Amtsgericht Düsseldorf zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden, seine Ehefrau zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung; das Berufungsverfahren läuft jeweils noch.