
– Erstberatungen
– juristische Betreuung
– Vertragsgestaltung
– Geltendmachung von Forderungen
– Vertretung in gerichtlichen Verfahren
Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht – Besteller kann nur noch konkreten Schaden ersetzt verlangen
(BGH, Urt. v. 22.02.2018 – VII ZR 46/17)
In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) Abschied von der Schadensersatzberechnung auf Basis der fiktiven Mängelbeseitigungskosten im Werkvertragsrecht genommen (BGH – VII ZR 46/17):
Kein Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätung nach Reifenpanne durch Schraube auf Start- oder Landebahn
Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnliche Umstände berufen
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Luftfahrtunternehmen den Fluggästen für eine Verspätung von drei Stunden oder mehr im Fall einer Beschädigung eines Flugzeugreifens durch eine Schraube auf der Start- oder Landebahn eine Ausgleichszahlung nur zu leisten hat, wenn es nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt hat, um die Flugverspätung zu begrenzen.