Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und spielt in fast allen Lebenslagen eine Rolle und ist nicht selten von entscheidender Bedeutung für das weitere Leben und die eigene wirtschaftliche Existenz. Geregelt ist es größtenteils im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1297 – 1921 BGB). Bei familienrechtlichen Streitigkeiten entscheiden das Familiengericht bzw. das Vormundschaftsgericht.
In folgenden Bereichen unterstützen wir Sie gern und umfassend:
- Ehe & Heirat
- Eheverträge und Anfechtung eines Ehevertrages
- Scheidung und Trennung
- Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres
- Aufhebung der Ehe
- Scheidungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Scheidungsvertrag
- Immobilien bei Trennung und Scheidung
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Unterhalt Ehegatten (Ehe und Scheidung)
- Kindesunterhalt, Elternunterhalt
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Güterrecht, Güterstand
- Abstammung, Vaterschaft, Adoption, Namensrecht
- Internationales Familienrecht
- Erbrecht in Ehe und Scheidung
- Partnerschaftsverträge für Lebensgefährten
Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist spezialisiert auf alle Fragen des Familienrechts. Wir beraten und vertreten Sie professionell.
Ehegattentestament kann bei Scheidung unwirksam werden
Auch Zustimmung zur Mediation lässt ursprüngliche Zustimmung zu Scheidung nicht entfallen
Kindeswille bei Umgangsregelungen nach Trennung der Eltern nicht immer entscheidend
Wille des Kindes stellt nur einen von mehreren Gesichtspunkten bei Ermittlung des Kindeswohls dar
Nachehelicher Ehegattenunterhalt aufgrund erhöhten Förderungsbedarfs des autistischen Kindes
Betreuendem Elternteil ist Vollzeitarbeit nicht zumutbar
Entzug der elterlichen Sorge trotz Vollmachtserteilung für Jugendamt bei fehlender Kooperationsfähigkeit der Eltern
Vollmachtserteilung stellt kein geeignetes Mittel zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung dar
Die Erteilung einer Vollmacht für das Jugendamt stellt zwar ein milderes Mittel gegenüber dem Entzug der elterlichen Sorge dar. Fehlt es aber an der Kooperationsfähigkeit der Eltern, ist die Vollmachtserteilung kein geeignetes Mittel zur Abwehr der Kindeswohlgefährdung. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Vater einer minderjährigen Tochter das alleinige Sorgerecht inne. Da das Kind an massiven Entwicklungsverzögerungen litt, sah das zuständige Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung. Zur Abwehr dieser erteilte der Kindesvater dem Jugendamt im Jahr 2017 eine Vollmacht über die Gesundheitsfürsorge und das Recht, öffentliche Anträge zu stellen. Da der…
Umgangsrecht des leiblichen Vaters kann wegen Kindeswohlgefährdung verweigert werden
Gefährdung eines intakten und stabilen Familienverbands kann Umgangsrecht entgegenstehen
Einem leiblichen Vater kann das Umgangsrecht mit seinem Kind verweigert werden, wenn dadurch der intakte und stabile Familienverband, in dem das Kind lebt, gefährdet wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg hervor.