Sie wollen für den Erbfall vorsorgen und nichts dem Zufall überlassen? Sie wollen Streit in der Familie vermeiden?
Dann sind Sie bei unserer Kanzlei richtig:
– Prozessvertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten;
– erbrechtliche Vermögensgestaltung;
– Testamentsgestaltung;
– Testamentsvollstreckung und die Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen;
– Vorbereitung und Terminswahrnehmung bei notariellen Testamentsgestaltungen;
– Erbvertrag;
– Erbauseinandersetzung.
Durch die breite Ausrichtung unserer Rechtsanwaltskanzlei sind wir in der Lage, Sie auch im Hinblick auf mit dem Erbrecht verbundene Rechtsfragen (Gesellschaftsrecht und Familienrecht) umfassend und kompetent zu beraten.
OLG Stuttgart zur Auslegung eines Testaments: Was gilt bei Zuwendung von Einzelgegenständen?
Bei Vererbung von einzelnen Vermögensgegenständen an unterschiedliche Erben ist von Anordnung unterschiedlicher Erbquoten auszugehen
Erbe muss zu Unrecht an Erblasser gezahlte Beihilfen zurückzahlen
Alleinerbe rückt in Rechtsstellung des Erblassers ein
Kann die Ehefrau ein ererbtes Haus immer frei verkaufen?
Auch wenn die Ehefrau im Testament als „Alleinerbin“ bezeichnet ist, kann sie ein ererbtes Haus und Grundstück unter Umständen nicht frei veräußern, wenn Kinder des Erblassers nach dem Ableben der Ehefrau als Nacherben eingesetzt sind, entschied das OLG München in seinem Beschluss vom 9.1.2019, den die DVEV verkürzt wiedergibt.
(OLG München, Beschluss v. 9.1.2019, 31 Wx 39/18, BeckRS 2019,11)